Von der Polizei angehalten? Was tun?
1. Darf mich die Polizei ohne Grund anhalten?
2. Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?
3. Was muss ich den Beamten alles zeigen?
4. Welche Fragen muss ich beantworten?
5. Darf die Polizei mein Smartphone überprüfen oder beschlagnahmen?
6. Alkoholtest: Muss ich pusten, wenn ich dazu aufgefordert werde?
1. Darf mich die Polizei ohne Grund anhalten?
Ja! Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle können Sie zum Stopp aufgefordert werden, (§ 36 StVO). Sie müssen rechts ranfahren und stehen bleiben. Schalten Sie den Motor ab und öffnen Sie die Seitenscheibe! Bleiben Sie zunächst im Wagen. Nur wenn der Beamte Sie dazu auffordert, sollten Sie aussteigen. Wer kooperativ ist, hat die Kontrolle meist schnell hinter sich. Sind die Beamten in Zivil unterwegs, lassen Sie sich ruhig den Dienstausweis zeigen.
2. Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?
Nur wenn ein sogenannter Anfangsverdacht besteht, z.B. bei einer Straftat.
Der Verdacht zum Beispiel auf Alkohol- oder Drogenkonsum kann sich bei der Befragung des Fahrers, durch auffälliges Verhalten oder durch einen Verstoß gegen Verkehrsregeln ergeben. Grundsätzlich benötigen die Beamten zur Durchsuchung eine richterliche Erlaubnis; sie entfällt, wenn „Gefahr im Verzug“ ist.
3. Was muss ich den Beamten alles zeigen?
Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere, zur Identifikation auch den Ausweis. Ebenso darf die Polizei Warndreieck und -weste sowie Verbandkasten überprüfen. Und natürlich die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, wie beispielsweise das Licht und die Reifen.
4. Welche Fragen muss ich beantworten?
Zu Ihren Personalien: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Weitere Fragen, wo Sie herkommen oder hinwollen oder gar, ob Sie etwas getrunken haben, müssen Autofahrer grundsätzlich nicht beantworten. Seinen Sie freundlich. Das entschärft die Situation und trägt dazu bei, dass die Kontrolle schnell vorbei ist.
5. Darf die Polizei mein Smartphone überprüfen oder beschlagnahmen?
Nur in besonderen Fällen. Wenn es zum Beispiel Hinweise gibt, dass ein Handyverstoß zu einem Unfall geführt hat, ist die Überprüfung des Smartphones erlaubt.
Einen begründeten Verdacht brauchen die Beamten auch, um das Gerät auf verbotene Blitzer-Apps zu checken. Ein Handy, das in der Handtasche oder im Handschuhfach verstaut und nicht griffbereit ist, wird kaum Anlass zu einer Prüfung geben.
6. Alkoholtest: Muss ich pusten, wenn ich dazu aufgefordert werde?
Sie sind nicht verpflichtet, einer Atemalkoholmessung oder einem Drogenschnelltest zuzustimmen. Wer das verweigert, muss jedoch damit rechnen, dass die Polizei ihn zu einer Blutabnahme, meistens in ein Krankenhaus, mitnimmt (§ 81 a StPO).