Kirmesbetriebe haften gegenüber Besuchern bei Stürzen über ungesicherte Versorgungsleitungen OLG Hamm 24.3.2015, 9 U 114/14 Oberirdische Versorgungsleitungen für Kirmesbetriebe müssen mit möglichst geringem Stolper- und Sturzrisiko für Kirmesbesucher und Anlieger verlegt werden. Stürzt ein Besucher…