Land kann für nicht griffigen Fahrbahnbelag haften OLG Hamm 18.12.2015, 11 U 166/14 Ein Bundesland kann aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen Fahrbahnbelag haften, der eine unzureichende Griffigkeit aufweist, wenn es aufgrund dieser Gefahrenquelle zu einem…