Zur Amtshaftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen „desolaten“ Gehweg BGH 5.7.2012, III ZR 240/11 Der Verkehrssicherungspflichtige kann Verkehrsteilnehmern grundsätzlich nicht entgegenhalten, sie hätten gefährliche Stellen meiden müssen. Damit würde er die ihn treffende Verantwortung…