BGH 21.11.2012, IV ZR 97/11 Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB bedeutet nicht immer eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer Ein Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB beinhaltet nicht in jedem…
BGH 21.11.2012, IV ZR 97/11 Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB bedeutet nicht immer eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer Ein Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB beinhaltet nicht in jedem…