Im Verkehrsrecht, zum Beispiel bei Führerscheinangelegenheiten, Trunkenheit, Geschwindigkeitsübertretungen etc. ist es besonders wichtig, über den aktuellen Aktenstand genau informiert zu sein.
Nur anhand der Akteneinsicht können Sie sich ein genaues Bild verschaffen und Ihre weitere Vorgehensweise entscheiden.
Mein TIPP: Bevor Sie sich nach der Akteneinsicht anwaltlich vertreten lassen, biete ich Ihnen eine telefonische, Online oder persönliche Beratung an. Hier können wir gemeinsam (telefonisch oder per Mail) die Akte besprechen. Danach können Sie immernoch entscheiden, ob Sie sich anwaltlich vertreten lassen möchten. Diese Vorgehensweise spart Ihnen sehr viel Geld.
Eine weitere Vertretung nach der Online Akteneinsicht findet nur mit einer anschließenden Beauftragung statt. Beantragen Sie jetzt Ihre Online Akteneinsicht.
Wenn irgendwo Fragen auftauchen, scheuen Sie sich bitte nicht mir eine Mail zu schicken: info@rechtsanwalt-brueggemann.de. Oder rufen Sie mich an: Telefon 0 52 31 / 306 303