Rechtsanwaltskosten beim Verkehrsunfall – Was ist zu beachten?
Als unverschuldeter Unfallgegner haben Sie zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen und Schadensersatzansprüche das RECHT auf einen Rechtsanwalt! Durch einen Anwalt stellen Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung „Waffengleichheit“ her, damit Sie nicht hilflos einer übermächtigen und rechtlich erstklassig geschulten Versicherungsgesellschaft gegenüber stehen.
Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts IHRER WAHL entstehenden Kosten gehören somit zum unfallbedingten Schaden. Der Schädiger bzw. dessen KFZ-Versicherung muss Ihren Rechtsanwalt bezahlen.