Quotenvorrecht
Unter dem richterlich entwickelten Quotenvorrecht wird ein Vorrecht des Begünstigten zu Lasten eines anderen verstanden. Im Ergebnis führt es aber nicht zu einer Mehrbelastung des Schuldners, sondern lediglich zu einer „Umverteilung“ der zu zahlenden Beträge. Das Quotenvorrecht ist eine recht komplizierte Materie. Hier sollten sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.