Personenschaden beim Verkehrsunfall – Was ist zu beachten?
Sie wurden bei dem Verkehrsunfall verletzt? Sie werden ärztlich behandelt? Eventuell wurden Sie krank geschrieben? Dann sollten Sie diesen Absatz GENAU lesen! Wenn Sie bereits am Unfallort Schmerzen verspüren, zieren Sie sich bitte nicht, SOFORT einen Krankenwagen zu rufen oder SOFORT in die Unfallambulanz des Krankenhauses zu fahren. Denn, wenn zwischen dem Unfall und der ärztlichen Erstbehandlung mehrere Tage liegen, KANN die Versicherung die aus dem Unfall herrührende Verletzung ABSTREITEN! Jetzt können Sie oder auch Ihr Rechtsanwalt erhebliche Beweisschwierigkeiten haben.