Minderjährige verursachen einen Verkehrsunfall – Was ist zu beachten?
Während Kinder unter sieben Jahren nie haften, weil sie deliktsunfähig sind, kann nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen Kinder zwischen sieben und 18 Jahren dann eine Haftung treffen, wenn sie ihrem Alter entsprechend die Gefährlichkeit ihres Verhaltens hätten einsehen können.
Etwas anderes gilt im Straßenverkehr: Weil Kinder erfahrungsgemäß frühestens erst ab dem 10. Lebensjahr in der Lage sind, die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten, hat der Gesetzgeber durch das „Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz“ mit Wirkung ab 01.08.2002 die Verantwortlichkeit von Kindern im motorisierten Straßenverkehr neu geregelt.