Haushaltsführungsschaden
Im Verletzung- wie im Tötungsfall – handelt es sich um einen echten Schadensersatzanspruch der Berechtigten. Das führt im Rahmen unseres Haftungssystem dazu, dass der Umfang des Anspruchs den auch sonst gegebenen Einschränkungen unterworfen ist. Aus diesem Grund bleibt der Ersatzanspruch vielfach hinter der tatsächlichen Aufwendungen zurück. Mit der finanziellen oder gar moralischen Bewertung der Arbeit der/des Haushaltsführungen hat dies nichts zutun. Da dem Haushaltführenden kein konkretes, bezifferbares Einkommen entgeht, ist die Höhe des Schadens schwer zu berechnen. Hier sollten Sie sich dringend von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen!!!!