Entsorgungskosten

Entsorgungskosten

Heute kann man einen Schrottpreis für totalbeschädigte Fahrzeuge kaum noch erzielen, meistens fallen nur noch Entsorgungskosten an, die auf Nachweis zu ersetzen sind. Da sie seitens der Abschleppunternehmer oft mit den von den Sachverständigen errechneten Restwerten verrechnet werden, benötigt der Geschädigte oft eine entsprechende Bescheinigung des Abschleppers.