Was ist, wenn der Unfall auf einer Privatstrasse passiert?
Im Straßenverkehr muß sich der Unfall ereignen. Das ist immer dann der Fall, wenn das Fahrzeug sich auf einer Verkehrsfläche befindet, die vom Berechtigten für jedermann zur Benutzung freigegeben ist. Dazu gehören öffentliche Straßen, aber auch z.B. Parkplätze von Geschäften oder Gaststätten. Das Schild „Parken nur für Gäste“ ändert an dem Vorliegen einer öffentlichen Verkehrsfläche nichts, wenn die Beschränkung des Benutzerkreises nicht auch durch Zäune, Tore oder vergleichbare Zugangshindernisse verdeutlicht wird.