Was ist, wenn nur mein Fahrzeug beschädigt wurde?
Es muß ein Fremdschaden vorliegen. Der Schaden an einem Fahrzeug, das dem Täter gehört, ist daher für § 142 StGB unerheblich. Im Gegensatz zu § 315c StGB gilt jedoch der Schaden an einem vom Täter geführten fremden Fahrzeug als Fremdschaden.