Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann der Führerschein bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle neu beantragt werden. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. In bestimmten Fällen wird vor Neuerteilung eine Maßnahme gefordert (Nachschulungskurs, medizinisch-psychologische Untersuchung). Eine verbindliche Auskunft gibt nur die zuständige Führerscheinstelle. Allgemeine Regelungen und Informationen kann man aber auch im Rahmen eines kostenlosen Informationsabends bekommen.
Im Falle einer anstehenden MPU sollte die Sperrfrist möglichst früh zur Vorbereitung genutzt werden.
Gerade bei einer MPU ist es von größter Wichtigkeit, vorher die Aktenlage genau zu kennen. Nur mit einer Online Akteneinsicht lassen sich genauere Rückschlüsse auf die weitere Verfahrensweise abstecken. Deshalb sollten Sie bei einer drohenden MPU VORHER eine Online Akteneinsicht beantragen. Diese kann nur über einen Anwalt erfolgen.
Die Akteneinsicht dient Ihnen als Übersicht, was Ihnen genau vorgeworfen wird, informiert über den aktuellen Ermittlungsstand und dient Ihnen als Entscheidung, ob eine anwaltliche Vertretung erforderlich und erfolgsversprechend ist.
Eine Online Akteneinsicht ist keine anwaltliche Vertretung!
Das spart Ihnen viel Geld. Eine Online Akteneinsicht kostet 82,70 € – Erst nach Einsicht Ihrer Akte können Sie entscheiden, ob Sie einen Anwalt einschalten möchten.
Jetzt können Sie einfach und bequem, wann immer Sie wollen, Ihre Akteneinsicht ONLINE beantragen. Eine weitere Vertretung nach der Online Akteneinsicht findet nur mit einer anschließenden Beauftragung statt. Das spart Ihnen viel Geld!