Nach einer MPU sind drei Ergebnisse denkbar:
Bei einem positiven Gutachten konnten alle Bedenken der Führerscheinstelle ausgeräumt werden und der Weg zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frei.
Ein Gutachten mit Nachschulungsempfehlung bedeutet, dass noch Schwachstellen gefunden wurden, die mit Hilfe eines Kurses zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ausgeräumt werden können. Wenn Sie mit diesem Gutachten zum Straßenverkehrsamt gehen, dann wird die Behörde in aller Regel die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von Ihrer Teilnahme an einem solchen Nachschulungskurs abhängig machen. Wenn der Kurs beendet ist, wird die Verkehrsbehörde Ihnen in aller Regel Ihre Fahrerlaubnis ohne eine weitere MPU aushändigen.
Bei einem negativen Gutachten werden Sie Ihre Fahrerlaubnis zunächst nicht wiedererhalten. Die Bedenken müssen erst in einer späteren Untersuchung ausgeräumt werden.
Gerade bei einer MPU ist es von größter Wichtigkeit, vorher die Aktenlage genau zu kennen. Nur mit einer Online Akteneinsicht lassen sich genauere Rückschlüsse auf die weitere Verfahrensweise abstecken. Deshalb sollten Sie bei einer drohenden MPU VORHER eine Online Akteneinsicht beantragen. Diese kann nur über einen Anwalt erfolgen.
Die Akteneinsicht dient Ihnen als Übersicht, was Ihnen genau vorgeworfen wird, informiert über den aktuellen Ermittlungsstand und dient Ihnen als Entscheidung, ob eine anwaltliche Vertretung erforderlich und erfolgsversprechend ist.
Eine Online Akteneinsicht ist keine anwaltliche Vertretung!
Das spart Ihnen viel Geld. Eine Online Akteneinsicht kostet 82,70 € – Erst nach Einsicht Ihrer Akte können Sie entscheiden, ob Sie einen Anwalt einschalten möchten. Mehr Infos…
Jetzt können Sie einfach und bequem, wann immer Sie wollen, Ihre Akteneinsicht ONLINE beantragen. Eine weitere Vertretung nach der Online Akteneinsicht findet nur mit einer anschließenden Beauftragung statt. Das spart Ihnen viel Geld!