Der Papragraph für Handy am Steuer lautet: §23 Abs. 1a StVO
Das Bußgeld für Handy am Steuer:
Als Autofahrer: 40,- € plus 1 Punkt;
als Radfahrer: 25,- €
Sicher, 40,- € Bußgeld für ein Handy am Steuer ist „nicht hoch“. Lohnt es sich für 40,- € einen Anwalt einzuschalten? Ganz ehrlich lieber Besucher: Bestimmt nicht! (Das sage ich als Anwalt, weil ich fair und kein „Abzocker“ bin!)
Aber lieber Besucher, wenn der EINE PUNKT, den Sie durch das Handyverbot am Steuer erhalten haben, über ein Fahrverbot oder ASK entscheidet… Nur weil Sie die Höchstgrenze erhalten haben, ist anwaltliche Hilfe ZWINGEND erforderlich.