Kann sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy am Steuer auf ein Augenblicksversagen berufen? Nein, ein Kraftfahrer, der während der Fahrt ein Autotelefon bzw. Handy benutzt, muss sich darauf einstellen, dass ihn dies unter Umständen ablenken und die Beherrschung des Fahrzeugs einschränken kann. Der Kraftfahrzeugführer, der wegen des (verbotenen) Telefonierens ein Verkehrsschild übersehen hat, kann sich daher gegenüber dem Vorwurf einer Geschwindigkeits-überschreitung nicht auf ein Augenblicksversagen berufen.