Ja, der Verstoß kann auch im Zusammenhang mit der Verhängung eines Fahrverbotes von Bedeutung sein. So kann das verbotene Telefonieren ein erschwerender Umstand sein, der auf die Dauer des Fahrverbotes Einfluss haben kann. Allerdings ist die Verhängung eines längeren Fahrverbotes als das Regelfahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nur gerechtfertigt, wenn festgestellt werden kann, dass das Telefonieren die dem Betroffenen vorgeworfene erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung auch ausgelöst hat